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Designrecht

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Designrecht
Stichworte:
Designrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Design sollte eine neue Formgebung sein und nicht allein von technischen Zwängen diktiert sein.

Designgestaltungen setzen daher voraus:

  • Novität
    • neue Kreation
    • es sollte vor der Hinterlegung kein anderes identisches Design bereits veröffentlicht worden sein
  • Eigenart
    • Design sollte über „Eigenart“ verfügen: Es sollte sich von bestehenden Gestaltungen
  • kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten..

Keine Novitätenprüfung > Design   =   ungeprüftes Schutzrecht

  • In der Schweiz wird die Neuheit bei der Registrierung des Designs nicht geprüft.
  • Die Neuheit wird also erst im Streitfall geprüft; der Beklagte hat die fehlende Neuheit geltend zu machen, zu behaupten und zu beweisen!

Durch den Designschutz nicht abgedeckt werden

  • Herstellungsweise
  • Nützlichkeitszwecke
  • Technische Funktionen.

Diese Aspekte können gegebenenfalls durch ein Patent geschützt werden.

» Informationen zu Patenten und Patentschutz in der Schweiz

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