Voraussetzungen
Designgestaltungen setzen voraus:
- Novität
- neue Kreation
- es sollte vor der Hinterlegung kein anderes identisches Design bereits veröffentlicht worden sein
- Eigenart
- Design sollte über „Eigenart“ verfügen: Es sollte sich von bestehenden Gestaltungen
- in wesentlichen Punkten
- genügend
- unterscheiden » geschütztes Werk
- Design sollte über „Eigenart“ verfügen: Es sollte sich von bestehenden Gestaltungen
- kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten..
Keine Novitätenprüfung
- In der Schweiz wird die Neuheit des Designs nicht geprüft.
Durch den Designschutz nicht abgedeckt werden
- Herstellungsweise
- Nützlichkeitszwecke
- Technische Funktionen.
Diese Aspekte können gegebenenfalls durch ein Patent geschützt werden.
» Informationen zu Patenten und Patentschutz in der Schweiz







