Inhaber
Wer ist geschützt?
Der Designer.
Designübertragung
Die Übertragung eines Designrechts ist zulässig und nicht an eine Form gebunden.
Tipp
Für eine Designrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Designverzicht
Der Inhaber kann
- jederzeit
- ganz oder teilweise
auf sein Designrecht verzichten.







