Geschütztes Werk
Als geschütztes Werk gilt die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes.
Geltungsbereich ist die Schweiz.
Schutz aller Dimensionen
- Der Schutz ist unabhängig von den Dimensionen.
- Das massstabgetreue Modell geniesst den gleichen Schutz wie das Original.
- Deshalb dürfen in den Abbildungen keine Massangaben gemacht werden.
Nicht geschützt sind folgende Werke:
- ausschliesslich technische Funktionen
- Ideen
- Konzepte
- Wappen (Wappenschutz / Bundesrecht und Staatsverträge)
- uam.







