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Geschütztes Werk

Als geschütztes Werk gilt die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes.

Geltungsbereich ist die Schweiz.

Schutz aller Dimensionen

  • Der Schutz ist unabhängig von den Dimensionen.
  • Das massstabgetreue Modell geniesst den gleichen Schutz wie das Original.
  • Deshalb dürfen in den Abbildungen keine Massangaben gemacht werden.

Nicht geschützt sind folgende Werke:

  • ausschliesslich technische Funktionen
  • Ideen
  • Konzepte
  • Wappen (Wappenschutz / Bundesrecht und Staatsverträge)
  • uam.

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