Designverletzung und Schutzausnahme
Designverletzung
Eine Designverletzung kann erfolgen durch:
- Nachmachung: identische Anwendung
- Nachahmung: Anwendung in abgeänderter Form
Designpiraterie
Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:
- Unterlassungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
- Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
- Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.
Lösungssuche
Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) des eigenen Designrechts ist es ein gangbarer Weg, aus der Schutzrechtsverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.
Schutzausnahme
Vom Designrechtsschutz ausgenommen ist der:
- Eigengebrauch (Verwendung des Werks zum Eigengebrauch).







